Hier finden Sie wichtige und interessante Informationen rund um die Sozialgesetzgebung. Falls Sie weitere Fragen an uns haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Für die Behandlungspflege zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung können verschiedene Leistungen der Pflege- bzw. der Krankenkassen beantragt werden.
- Die Leistungen der Pflegekasse sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegt.
- Die Leistungen der Krankenkasse sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt.
Die Pflegesachleistungen/das Pflegegeld in den verschiedenen Pflegestufen sind:
Pflegegrad | Geldleistung | Sachleistungen | Entlastungsbetrag (zweckgebunden) |
Pflegegrad 1 | 125,- EUR | ||
Pflegegrad 2 | 316,- EUR | 724,- EUR | 125,- EUR |
Pflegegrad 3 | 545,- EUR | 1.363,- EUR | 125,- EUR |
Pflegegrad 4 | 728,- EUR | 1.693,- EUR | 125,- EUR |
Pflegegrad 5 | 901,- EUR | 2.095,- EUR | 125,- EUR |
Eine Pflegeschulung zu Hause steht Ihnen als Sachleistung zu.
Für die Verhinderungspflege können ab dem 1.1.2015 pro Jahr 1.612,- EUR beantragt werden. Nach 6 Monaten häuslicher Pflege und der Einstufung in eine Pflegestufe kann diese Leistung beantragt werden. Die Leistungen zur Verhinderungspflege können Sie unter anderem für die Unterbringung Ihres Angehörigen in einem unserer Tageszentren verwenden.
Außerdem können Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Gummihandschuhe, Desinfektionsmittel u.ä.), ab dem 1.1.2015 ebenfalls bis zu einer Höhe von 40,- EUR/Monat abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Angaben nicht um eine Rechtsberatung handelt. Die Ihnen zustehenden Leistungen müssen im Einzelfall geklärt bzw. beantragt werden.
In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen an Ihrem individuellen Beispiel die Möglichkeiten auf, die Ihnen zur Verfügung stehen. Treten Sie mit uns in Kontakt!